Zusammenfassung zum „DJ-Tarif“ VR-Ö
Was wir bis jetzt zum GEMA-Tarif VR-Ö wissen
Am 14.03.2013 gab die GEMA eine Pressemitteilung zum GEMA-Tarif VR-Ö (der „DJ-Tarif“) heraus und lud anschließend am 15.03.2013 auf facebook/GEMAdialog zum Chat ein um offene Fragen zu klären.
Alle Fragen wurden in der kurzen Zeit, die Seitens der GEMA zur Verfügung stand noch nicht beantwortet.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
– VR-Ö startet am 01.04.2013 und wird in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
– Der Tarif gilt für alle, die bis jetzt eine Lizenz mit Vervielfältigungsrecht hatten: also auch für Einzelhändler, Gastronomie mit Hintergrundmusik, Fitnessstudios, etc.
– Alle Mitglieder von Gesamtvertragspartnern der GEMA (also auch der Bund der Gemazahler e. V.) erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%.
– Die Vergütung beträgt 13 Ct. je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird. Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
– Vervielfältigungen, die vor dem 01.04.2013 vorgenommen wurden, können nachträglich über einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 125,00 Euro netto für alle Musikdateien lizenziert werden, sofern dies bis zum 31.12.2013 erfolgt.
– Die Herstellung von Back-ups ist nicht vergütungspflichtig. Erst wenn die Sicherungskopie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe aktiviert wird, ist diese einmalig in Höhe von pauschal EUR 125,- (oder als Einzellizenz 0,13 EUR je Musikwerk) zu vergüten. Gleiches gilt für das Überspielen einer Musikdatenbank von einem Datenträger auf einen anderen.
– Der DJ oder Veranstalter darf der GEMA keine Titelliste seiner Vervielfältigungen einreichen. Die GEMA verteilt die Einnahmen aus dem VR-Ö im Bereich der Discotheken nach dem Monitoring-Verfahren, das aus Sicht der GEMA(-Mitglieder) auch leistungsgereicht sein soll. Lt. GEMA ist die Einreichung von Playlists nach dem Wahrnehmungsgesetz lediglich bei Live-Musik vorgesehen und nicht bei von Tonträgern gespielter Musik.
– Die DJs bzw. Veranstalter können sich bei jeder zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anmelden. Ein Formular zur Anmeldung wird von der GEMA zeitnah online gestellt.
– Zur Lizenzierungsgebühr der GEMA kommt noch ein Aufschlag der GVL. Die Höhe ist noch unklar. – Der vertragliche Regelung des VR-Ö gilt bis zum 31.12.2015.
Dateien:
GEMA_tarif_vr_oe_01042013.pdf
Links:
de-bug.de/medien/archives/gema-beschliesst-vr-o.html
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/tarif-vr-oe-gema-schliesst-gesamtvertrag-mit-bundesvereinigung-der-mu-sikveranstalter-ev.html
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_oe.pdf