Neuer GEMA Tarif – Bowlingbahnen

Seit 01.01.2022 gilt der neue GEMA Tarif WR-Bowl (Wiedergaberecht Bowling)

Bestehende Verträge werden, bzw. wurden bereits zum Ablauf der Lizenz durch die GEMA gekündigt und eine neuer Vertragsabschluss ist notwendig.

Der neue Tarif WR-Bowl gilt für Tonträgerwiedergabe, Bildtonträger, Hörfunksendungen, Fernsehsendungen. Veranstaltungen mit Live-Musik oder Tonträgerwiedergabe (z. B. DJ) sind separat anzumelden.

Der neue GEMA Tarif wurde von der GEMA und dem Bundesverband Bowling e. V. zusammen aufgestellt.

Die Höhe der Vergütung hängt dabei von der Anzahl der vorhandenen Bowlingbahnen ab. Für integrierte Gastronomie kommt noch ein Zusatzbeitrag hinzu. Mit dieser Lizenz sind sämtliche Musikwiedergaben (auch in Sanitärbereichen) ohne Veranstaltungscharakter innerhalb eines Raumes, in dem sich die Bahnen befinden, abgegolten.
Räumlich abgetrennte und externe Gastronomiebereiche sind nicht über den Tarif WR-Bowl abgegolten. Diese sind separat anzumelden und werden separat lizenziert.

Lizenzen im Tarif WR-Bowl werden nur als Jahresverträge erstellt. Monatsverträge und Vierteljahresverträge sind nicht möglich.

Als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. erhalten Sie auf die Vergütungssätze Ihren Nachlass.

Lesen Sie die Information der GEMA bitte hier:
https://www.gema.de/musiknutzer/branchen/bowlingbahnen/

GEMA Tarif WR-Bowl als PDF zum Download:
gema_tarif_wr_bowl_2022