Nachberechnung der GEMA für fehlende Musikfolgen
Die GEMA versendet Nachberechnungen für fehlende Musikfolgen aus Live-Musikveranstaltungen aus dem 2. Halbjahr 2016.
In den vergangenen Tagen sind die Rechnungen der GEMA für Veranstaltungen mit Live-Musik, für die keine Musikfolgen eingereicht wurden, versendet worden. Diese Nachberechnungen sind für Live-Musik-Veranstaltungen, die im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt wurden.
In den versendeten Rechnungen wird explizit darauf hingewiesen um welches Veranstaltungsdatum und welche Veranstaltung es sich handelt. Als Tarif-Merkmal ist ausgewiesen:
„Nachberechnung bei fehlenden Musikfolgen, GEMA Basisbetrag (EUR) xxx „
Zehn Prozent von diesem Basisbetrag werden als Nachberechnung fällig.
Die GEMA erklärt sich letztmalig bereit, die Rechnungen zu stornieren, wenn die Musikfolgen bis zum 31.10.2017 an das Kundencenter der GEMA nachgereicht werden. Allerdings steht dieser letztmalige Hinweis nicht mehr auf den versendeten Rechnungen.
Kundencenter der GEMA – Kontaktdaten:
Post: GEMA, 11506 Berlin
Email: kontakt@gema.de
Fax: 030-21292795
Für Veranstaltungen ab dem 01.01.2017 werden die auf Basis der tariflichen Regelungen vorgenommenen Nachberechnungen nicht mehr storniert.
Auch wir als Verband und Gesamtvertragspartner der GEMA erhalten zukünftig keine Mitteilung mehr von der GEMA, wann diese Nachberechnungen erfolgen. Diese Nachberechnungen für fehlende Musikfolgen aus Veranstaltungen mit Live-Musik gehören zukünftig zum regelmäßig durchgeführten Prozedere der GEMA.
Zum Hintergrund:
Wer Veranstaltungen mit Live-Musik durchführt, ist gesetzlich verpflichtet, der GEMA eine Aufstellung über die genutzten Werke dieser Veranstaltung zu übersenden. Diese Musikfolgen sind die Grundlage für eine gerechte Verteilung der Vergütungen an die Urheber.
Werden Musikfolgen nicht ordnungsgemäß eingereicht, berechnet die GEMA einen Betrag in Höhe von 10% der Normalvergütung (veröffentlichter Tarif ohne Berücksichtigung des Nachlasses aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gesamtvertragspartnerorganisation) nach.
Frist zur Einreichung der Musikfolgen:
Die Einreichung einer Musikfolge sollte zeitnah nach einer Veranstaltung mit Live-Musik erfolgen. Laut GEMA soll die Musikfolge spätestens 6 Wochen nach dem Veranstaltungstag bei der GEMA vorliegen. Musikfolgen sind nur bei Veranstaltungen mit Live-Musik bei der GEMA einzureichen. Es gibt Formulare für Einzelveranstaltungen und Formulare für mehrere Einzelveranstaltungen.