Veranstalter
„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. “
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller
Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden. So auch Veranstalter.
- Straßenfeste
- Konzerte und Festivals
- Partys
- Freiluftkinos
- Theater
- Betriebsfeiern
- Sportturniere
- Public Viewing
- Karnevalszüge, etc
Die GEMA hat für jede dieser Nutzungsarten einen eigenen Tarif. Hier finden Sie die verschiedenen Informationen zu den Branchen: https://www.gema.de/musiknutzer/branchen/
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!