Städte & Gemeinden

Ob Straßen-, Dorf-, Bürgerfest oder eine andere Feier, welche von der Stadt oder Gemeinde veranstaltet wird –  sobald eine öffentliche Musiknutzung aus dem GEMA-Repertoire erfolgt, muss die Wiedergabe vorab bei der GEMA angemeldet werden. Somit gilt diese Regelung auch für Städte und Gemeinden, die Veranstaltungen planen und durchführen.

  • Ein Straßenfest, Stadt- oder Dorffest
  • Eine Veranstaltung vor geladenen Gästen, Partys
  • Mittelalterfeste, Mittelaltermärkte
  • Konzerte und Festivals, Public Viewing
  • Musikumzüge, Karnevalsveranstaltungen
  • ein Freilufttheater, Freiluftkino
  • ein Weihnachtsmarkt, eine Eislaufbahn am Adventmarkt
  • ein Street-Footballturnier, Sportturniere, etc.

Die GEMA hat für jede dieser Nutzungsarten einen eigenen Tarif. Werfen Sie hierzu einen Blick auf die Details zu den Veranstaltungen im Freien.
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!

Gemagebühren für Städte, Gemeinde, Vereine

Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft

Sparen

  • GEMA-Rabatt gültig für bis zu 5 Betriebsstätten einer Firma mit nur einer BdG-Mitgliedschaft
  • Durch die richtige Tarifwahl bares Geld sparen. Oft ist viel mehr drin als die 20 % Rabatt, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten
  • Durch Vertrags- und Rechnungsprüfung, bzw. –reklamation weitere Einsparungen möglich

Unser Service

  • Verständliche Infos zu den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, Corint Media (vormals VG Media), ZWF
  • Beratung bei der Auswahl des richtigen GEMA-Tarifs
  • Hilfestellung bei der Auswahl der optimalen Musikquelle (Livemusik, Radio, Webradio, Streamingdienste, CD, mp3, Fernseher, etc.)
  • Vorabkalkulation der GEMA-Gebühren Ihrer Veranstaltung oder Ihres Betriebes
  • Überprüfung Ihrer GEMA-Rechnung

Mediation

Angebot der Mediation zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA

Sollten auch Sie Musik öffentlich nutzen und dadurch mit der GEMA konfrontiert sein, dann sind Sie bei uns richtig: Kontaktieren Sie uns!