Gastronomien & Hotels
Ganz gleich ob Sie Musik aus dem GEMA Repertoires im Restaurant, im Gasthaus, Cafe, im Hotel oder in der Bar wiedergeben – die GEMA Pflicht gilt auch für diese Bereiche. Die GEMA Gebühren in der Gastronomie & Hotellerie sind bei der Wiedergabe auf Fernseh- & Radiogeräten und auch bei anderen Tonträgern fällig. Gastronomen, Hoteliers, Barista, etc. müssen daher ebenfalls die Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden.
- In Ihrem Betrieb wird Musik vom Tonträger verwendet?
- Läuft das Radio?
- Haben Sie Fernsehgeräte, Beamer oder Leinwände?
- Sie bieten Musikern eine offene Bühne?
- Haben hin und wieder oder regelmäßig Live-Musik? Steht die Musik in Ihrem Betrieb im Vordergrund oder handelt es sich eher um Hintergrundmusik?
- Ihre Hotelzimmer sind mit TV-Geräten ausgestattet? etc.
Informieren Sie sich gerne über die GEMA Gebühren in der Gastronomie & Hotellerie.
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!
Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft
Sparen
- GEMA-Rabatt gültig für bis zu 5 Betriebsstätten einer Firma mit nur einer BdG-Mitgliedschaft
- Durch die richtige Tarifwahl bares Geld sparen. Oft ist viel mehr drin als die 20 % Rabatt, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten
- Durch Vertrags- und Rechnungsprüfung, bzw. –reklamation weitere Einsparungen möglich
Unser Service
- Verständliche Infos zu den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, Corint Media (vormals VG Media), ZWF
- Beratung bei der Auswahl des richtigen GEMA-Tarifs
- Hilfestellung bei der Auswahl der optimalen Musikquelle (Livemusik, Radio, Webradio, Streamingdienste, CD, mp3, Fernseher, etc.)
- Vorabkalkulation der GEMA-Gebühren Ihrer Veranstaltung oder Ihres Betriebes
- Überprüfung Ihrer GEMA-Rechnung
Mediation
Angebot der Mediation zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA
Sollten auch Sie Musik öffentlich nutzen und dadurch mit der GEMA konfrontiert sein, dann sind Sie bei uns richtig: Kontaktieren Sie uns!