Musikfolgen 2013 bis 31.12.2014 einreichen
Nachberechnung wegen nicht eingereichter Musikfolgen
Am 18.11.2014 hatten wir Sie darüber informiert, dass die GEMA die Hälfte des Gesamtvertragspartnernachlasses bei Live-Veranstaltungen aus 2013 nachberechnet, wenn hierfür keine Musikfolgen eingereicht wurden. Einige Mitglieder haben diese Nachberechnung bereits erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, diese fehlenden Musikfolgen bis zum 31.12.2014 an Ihre zuständige GEMA Bezirksdirektion zu senden. Die GEMA wird die Nachberechnung zurücknehmen. Wichtig: Posteingang bei der GEMA 31.12.2014!
Bei Fragen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Links:
bdg.it-fvb.de/gemazahler-aktuelles-presse/einzelansicht/article/gema-nachberechnung-wegen-nicht-eingereichter-musikfolgen.html