Lizenzpflicht für Fernsehgeräte

– mit eigener Antenne in Appartementhäusern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt am 20.06.2024 die Lizenzpflicht für Fernsehgeräte mit eigener Antenne in Apartmenthäusern. Damit korrigiert der EuGH die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Das Urteil besagt, dass die Weiterleitung von Sendesignalen und auch der Empfang über Zimmerantennen als „öffentliche Wiedergabe“ gelten und damit lizenzpflichtig sind.

Das EuGH Urteil können Sie hier nachlesen:

Curia Dokumente Urteil EuGH

Branchen-Information der GEMA für Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen u. ä. finden Sie hier:

GEMA Information Branchen Hotellerie

und den Tarif für die Weiterleitung WR-S 1 (Version 25 vom 01.01.2024) finden Sie hier:

GEMA Tarif WR-S 1 Version 25 vom 01.01.2024
tarif_wr_s_1_version25

Die Lizenzierung der Fernsehgeräte in Apartmenthäusern können Sie bequem über das GEMA-Onlineportal vornehmen:

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Die GEMA-Information über das Urteil und die Lizenzpflicht war im GEMA Newsletter vom 21.06.2024 nachzulesen: GEMA News Weiterleitung FS

Verfasserin: Paula, 08.08.2024