Lizenzangebot der GEMA für DJs

So sieht ein VR-Ö Lizenzangebot mit AGBs aus

Seit dem 01.04.2013 gibt es den GEMA-Vergütungssatz VR-Ö, der die Vervielfältigung von Musikwerken zur öffentlichen Wiedergabe regelt. Dieser Tarif gilt für DJs und auch für diejenigen Musiknutzer, die vorher eine Lizenz mit Vervielfältigungsrecht (sog. Laptop-Zuschlag) hatten oder jetzt neu beantragen (auch Einzelhändler, Fitnessstudios, Hintergrundmusik in Gastronomien, etc.)

Die DJs, Veranstalter, etc. können sich bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anmelden: telefonisch oder per Fragebogen auf der GEMA-Internetseite. Anhand dieses ausgefüllten Fragebogens erstellt die GEMA ein Lizenz-Angebot, das unterschrieben an die GEMA zurück geschickt werden soll (Freiumschlag liegt bei). Erst dann ist der Vertrag zustande gekommen.

Da bis jetzt unklar war, wie eine solche Lizenz aussieht und welche AGBs vereinbart werden, haben wir den Fragebogen mit folgenden Angaben ausgefüllt:

  • Altbestand lizenzieren, da wir keine DJs sind, die in Gastronomien aufgelegt haben, welche bereits in der Vergangenheit für „unsere“ Vervielfältigung bezahlt haben,
  • Lizenzierung für 100 Kopien jährlich wiederkehrend
  • kein Bankeinzug

Für den Altbestand haben wir eine Rechnung erhalten. Für die jährlich wiederkehrenden Kopien ein Lizenzangebot. Beides finden Sie anonymisiert unten anhängend. Der Aufschlag der GVL ist bei beiden nicht aufgeführt, da die GEMA mit GVL noch verhandelt.

Anmerkung zu den AGB’s: Punkt D der AGB wird von der GEMA überarbeitet (lt. Auskunft der GEMA vom 23.04.2013)

Dateien:
Lizenz_VR_OE_Seite1.pdf
Lizenz_VR_OE_Seite2.pdf
Lizenz_VR_OE_AGB_Seite3.pdf
Rechnung_VR_OE_Altbestand_Seite1.pdf
Rechnung_VR_OE_Altbestand_Seite2.pdf
Rechnung_VR_OE_AGB_Seite3.pdf