Die GEMA hat mit der Landesregierung Niedersachsen einen Pauschalvertrag geschlossen, der für Veranstaltungen ab dem 01. November 2024 gültig ist. Mit diesem Pauschalvertrag soll das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden und Niedersächsische Vereine von Gebühren ihrer Musik-Veranstaltungen entlasten.
Der Pauschalvertrag deckt bis zu vier Veranstaltungen pro Verein im Jahr ab.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sitz des Vereins / der Organisation in Niedersachsen
- Kein Eintritt
- Maximal 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche
- Ehrenamt
- Gemeinnützigkeit
Der Pauschalvertrag gilt beispielsweise für:
- Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik und/oder Musik von Tonträgern wie CDs, digitale Medien oder Streaminganbietern
- In Räumen und/oder im Freien bis zu 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche
(Die GEMA-Tarife M-V, U-V und U-ST in bestimmten Tarif-Punkten)
Der Pauschalvertrag gilt nicht für:
- Konzerte und Festivals (Tarif U-K)
- Theater und/oder Kabarett (Tarif U-K)
- Tanzkurse und Sportveranstaltungen (Tarif WR-KS, WR-KS-F, WR-Tanz, M-SP)
- Streaming Veranstaltungen (Tarif VR-OD…)
- Dauerhafte Hintergrundmusik (Tarif M-U, R)
- Festumzüge
Alle Details finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen
Gemeinsame Pressemitteilung der GEMA und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport:
Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung trotzdem bei der GEMA anmelden und bei Live-Musik auch eine Musikfolge einreichen.
Eine Erklärung zur Anmeldung / GEMA-Onlineportal finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/erklarung-onlineportal-ehrenamt
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Verfasserin: Paula, 04.12.2024