GEMA und BDK einigen sich über Veranstaltungstarife

Veränderungen in der GEMA-Tarifreform 2013

Die Vereinbarung mit dem Bund Deutscher Karneval (BDK) sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor (dies gilt nicht nur für den Bund Deutscher Karneval, sondern diese Veränderungen betreffen die gesamte Veranstaltungsbranche! Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gelten Veränderungen am Tarif immer für alle Lizenznehmer im entsprechenden Tarifbereich):

– Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren.- Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.

– Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.

– Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.

– Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.

Die gesamte Pressemitteilung können Sie auf der GEMA-Seite nachlesen. Die Tarife finden Sie im Anhang als PDF (Quelle: GEMA)

In Verbindung stehende Artikel:
Die GEMA-Tarifänderung 2013 – Neuerung – 02.08.2012 23:18

Dateien:
tarif_m_v_01042013
tarif_u_v_01042013

Links:
https://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-und-bund-deutscher-karneval-einigen-sich-ueber-veranstaltungstarife.html