GEMA Tarife für Tanzschulen und Ballettschulen

Sie möchten die GEMA Gebühren für Tanzschulen berechnen? Oder sind Sie sich unsicher bzgl. der Tarife für Ballettkurse in Ballettschulen?

Zum Jahresende 2020 änderte die GEMA die Tarife für Tanzschulen und Ballettschulen.
https://www.gemazahler.de/gema-aendert-tarifstruktur-fuer-tanzschulen/
Mittlerweile hat die GEMA diese Lizenzen gekündigt, die Lizenznehmer schriftlich informiert und erwartet zeitnah neue Angaben auf den dafür vorgesehenen Formularen.

Tanzschulen:

Der GEMA Tarif WR-KS gilt nur noch für Tanzschulen, die keine eigenen Räumlichkeiten für Ihre Tanzkurse nutzen = 3,75 % vom Bruttoumsatz aus den erzielten Kurshonoraren.
Für Tanzschulen in eigenen Räumlichkeiten gilt zukünftig der GEMA Tarif WR-Tanz:

Die Vergütungssätze bemessen sich an der Größe der Tanzfläche in Quadratmetern (Vergütungssätze 2021):
1 – 60 qm: 299,28 Euro mtl. / 823,03 Euro vierteljährl. / 2.992,81 Euro jährl.
61 – 90 qm: 389,07 Euro mtl. / 1069,93 Euro vierteljährl. / 3.890,67 Euro jährl.
91 – 120 qm: 478,85 Euro mtl. / 1.316,84 Euro vierteljährl. / 4.788,50 Euro jährl.
121 – 150 qm: 568,64 Euro mtl. / 1.563,75 Euro vierteljährl. / 5.686,34 Euro jährl.
….
401 – 450 qm: 1.107,34 Euro mtl. / 3.045,19 Euro vierteljährl. / 11.073,42 Euro jährl.
ab 451 qm: 1.197,13 Euro mtl. / 3.292,10 Euro vierteljährl. / 11.971,25 Euro jährl.
(hinzu kommt der Aufschlag für die GVL)

Ein Abrechnung nach Angemessenheit ist in diesem Tarif WR-Tanz möglich:
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass die zu zahlende Vergütung pro Kurs 3,75 % der erzielten Kurshonorare übersteigt. Die zu zahlende Vergütungshöhe wird dann auf 3,75% der erzielten Kurshonorare begrenzt. 

GEMA Tarif WR-Tanz (2021):
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_tanz.pdf

GEMA-Tarif WR-Tanz (2021) als pdf:
tarif_wr_tanz2021

GEMA Tarif WR-KS (für Tanzkurse außerhalb von Tanzschulen mit eigenen Räumlichkeiten):

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_ks.pdf

WR-KS als pdf:

tarif_wr_ks

Fragen und Antworten zum Tarif WR-Tanz (Tanzschulen):

  1. Welche Fläche wird als Berechnungsgrundlage herangezogen?
    Die Tanzfläche.
    Tanzfläche ist die Fläche eines Raumes, die zum Tanzen vorgesehen ist.
  2. Sie haben mehrere Tanzräume?
    Die Quadratmeter der Tanzflächen sind zusammen zu zählen. Es muss nicht jeder Raum einzeln angegeben werden.
  3. Was bedeutet „in eigenen Räumlichkeiten“?
    Angemietete Räume und Räume in Eigentum.
    Nur Tanzkurse, die keine Räume fest angemietet haben oder besitzen (z. B. mobile Tanzschulen, Tanzkurse an verschiedenen Nutzungsorten, u. ä.) werden nach Tarif WR-KS abgerechnet.
  4. Abrechnung nach Angemessenheitsregelung:
    Im Tarif WR-Tanz gibt es die Möglichkeit nach Angemessenheit abgerechnet zu werden. Auch auf diese Abrechnungsart erhalten Sie Ihren Nachlass aus der Zugehörigkeit zu einem Gesamtvertragspartner.
    Beispiel:
    Sie schließen mit der GEMA eine Lizenz nach WR-Tanz ab. Sie bezahlen für Ihre Tanzschule (151 Quadratmeter Tanzfläche) 658,64 Euro GEMA netto im Monat (ohne GVL, ohne Nachlass). Ihr monatlicher Bruttoumsatz beträgt 2.500,00 Euro = Abrechnung nach Angemessenheit stellen.
    Die GEMA berechnet dann 3,75 % aus Ihrem Bruttoumsatz als Vergütung = 93,75 Euro GEMA netto.
    Sollte der Vergütungssatz Ihrer Lizenz ständig in nicht angemessenem Verhältnis sein, so ist es im Nachgang möglich, mit der GEMA den Dialog zu suchen um evtl. nach Umsatz abgerechnet zu werden (wie in WR-KS). 
  5. Nutzung von gemafreier Musik wird im Tarif WR-Tanz nicht mehr berücksichtigt?
    Nein, da die Berechnung nach Quadratmetern erfolgt. Im Rahmen der Abrechnung nach Angemessenheit kann auch dies mit Nachweis (Musikfolgen) berücksichtigt werden.

Ballettschulen:

Für Ballettschulen gilt seit dem 01.01.2021 der GEMA Tarif WR-T-BAL 
Dieser Tarif gilt für die Tonträgerwiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires ohne Veranstaltungscharakter in künstlerischen Tanz unterrichtenden Schulen

  • Der Tarif WR-T-BAL gilt für die Tonträgerwiedergaben im Rahmen folgender Unterrichtsbereiche:
    künstlerisch-pädagogischer Tanzunterricht (Ballett und sämtliche anderen künstlerischen Tanzstile einschließlich Ergänzungsfächer, wie z. B. Pilates) 
  • Unterrichtsleistungen, die prinzipiell geeignet sind, der Berufsvorbereitung, der Berufsfortbildung, der Umschulung oder nach Wahl der Schülerinnen und Schüler der Vorbereitung einer vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung zu dienen.

GEMA Tarif WR-T-BAL: 
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_t_bal.pdf

WR-T-BAL als pdf:
gema_wr_t_bal_20210101

Dieser neue Tarif WR-T-BAL wurde mit dem DBfT (Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e. V.) verhandelt. Der Tarif hat sich im Bereich der Einstufungen (Schülerzahl und monatlicher Mitgliedsbeitrag/Unterrichtshonorar) geändert. Ab dem 01.01.2021 ist die unterste Stufe der monatlichen Schüler bis 50 Schüler und erhöht sich je weitere 25 Schüler. Die Stufen des monatlich höchsten Unterrichtshonorars ändert sich im untersten Bereich auf bis zu 20 Euro und erhöht sich dann um je weitere 5 Euro.

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