GEMA setzt sich gerichtlich gegen „UseNeXT“ durch

„UseNeXT“ darf GEMA-Repertoire nicht mehr illegal zum Download anbieten
Einen gerichtlichen Erfolg vor dem Landgericht Hamburg verzeichnet die GEMA gegen die illegale Nutzung von GEMA-Repertoire. Dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes „UseNeXT“ wurde die Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire untersagt.

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