Die GEMA hat mit der Landesregierung Thüringen einen Pauschalvertrag geschlossen, der rückwirkend ab dem 01. Juli 2024 gültig ist. Mit diesem Pauschalvertrag soll das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden und Thüringer Vereine von Gebühren ihrer Musik-Veranstaltungen entlasten.

Der Pauschalvertrag deckt bis zu vier Veranstaltungen pro Verein im Jahr 2024 ab.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Sitz des Vereins / der Organisation in Thüringen
  • Kein Eintritt
  • Maximal 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche
  • Ehrenamt
  • Gemeinnützigkeit

Der Pauschalvertrag gilt beispielsweise für:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik und/oder Musik von Tonträgern wie CDs, digitale Medien oder Streaminganbietern
  • In Räumen und/oder im Freien bis zu 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche
    (Die GEMA-Tarife M-V, U-V und U-ST in bestimmten Tarif-Punkten)

Der Pauschalvertrag gilt nicht für:

  • Konzerte und Festivals (Tarif U-K)
  • Theater und/oder Kabarett (Tarif U-K)
  • Tanzkurse und Sportveranstaltungen (Tarif WR-KS, WR-KS-F, WR-Tanz, M-SP)
  • Streaming Veranstaltungen (Tarif VR-OD…)
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (Tarif M-U, R)
  • Festumzüge

Alle Details finden Sie hier: 
GEMA Ehrenamt Pauschalvertrag mit Thüringen

Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung trotzdem bei der GEMA anmelden und bei Live-Musik auch eine Musikfolge einreichen.

Eine Erklärung zur Anmeldung / GEMA-Onlineportal finden Sie hier:

GEMA Erklärung Anmeldung und Onlineportal

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Verfasserin: Paula, 05.09.2024