Ehrenamtliche Vereine & Organisationen in Bayern:
Angepasster Pauschalvertrag 2024 für bestimmte Veranstaltungen
Der Freistaat Bayern und die GEMA haben für ehrenamtliche, gemeinnützige Vereine und Organisationen eine Pauschalregelung getroffen und gegenüber dem Vorjahr 2023 angepasst:
- Für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr
- Kein Eintritt
- Sitz in Bayern
- Maximal 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche im Freien oder in Räumen
- Ehrenamt
- Gemeinnützigkeit
Die Pauschale gilt für:
Eintrittsfreie Veranstaltungen (Spenden sind erlaubt) mit
- Live-Musik sowie Musik vom Tonträger (CD, MP3, Streamingdienst)
- In Räumen oder im Freien auf einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern
z. B. Vereinsfeste, Sommerfeste, Gartenfeste, Maibaumaufstellen u. ä.
Diese Veranstaltungen sind nicht mit der Pauschale abgegolten:
- Festivals oder Konzerte
- Theater
- Kabarett
- Tanzkurse, Kurse, Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik
- Festumzüge
- Public Viewing
Für folgende Tarife gilt diese Vereinbarung:
U-V – Veranstaltungen mit Live-Musik
M-V – Veranstaltungen mit Tonträgern (DJ)
U-ST – Veranstaltungen im Freien (wie Dorffeste, Stadtfeste, Vereinsfeste)
Wichtig ist, dass die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet wird, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt. Sie können dies am einfachsten über das GEMA-Onlineportal erledigen:
GEMA Onlineportal
Bei Veranstaltungen mit Livemusik ist das Einreichen einer Musikfolge notwendig.
Hintergrund zum Pauschalvertrag der GEMA mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Ehrenamtliches Engagement und aktives Vereinsleben soll mit dem Pauschalvertrag unterstützt und gefördert werden. Der Vertrag gilt seit dem 01. April 2023. Im Jahr 2024 wurde der Vertrag leicht angepasst (Anzahl der Veranstaltungen von drei auf vier und die Veranstaltungsfläche von 300 Quadratmetern auf 500 Quadratmeter).
Als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. rufen Sie uns gerne bei Fragen an. Wir helfen Ihnen bei Ihren GEMA-Anmeldungen, Einreichung der Setlists und all Ihren Fragen rund ums Aufführungsrecht der GEMA.
Mitglied werden im Bund der Gemazahler e. V.
Alle Informationen der GEMA zum Thema Ehrenamt und Pauschalvertrag mit dem Freistaat Bayern finden Sie hier:
GEMA Musiknutzer Vereine in Bayern
18.07.2024 – Verfasserin: Paula