GEMA: Neuer Zirkus-Tarif 01.01.2019
Vergütungssätze Z (Zirkus) löst Vergütungssätze VK (Zirkus) am 01.01.2019 ab
Zum 01.01.2019 führt die GEMA einen neuen Zirkustarif ein. Tarif Z für die Musikaufführungen bei Zirkusveranstaltungen.
Der Tarif VK gilt nur noch bis 31.12.2018.
GEMA Tarif Z (Zirkus):
- Die Vergütung je Vorstellung beträgt 5,75 % des Nettoumsatzes aus Kartenverkäufen (Kartenpreise ohne Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren).
- Kein Nachlass mehr für weitere Vorstellungen am gleichen Tag.
- Es besteht die Möglichkeit, für ein Kalenderjahr einen Jahrespauschalvertrag abzuschließen um Vertragsnachlässe eingeräumt zu bekommen:
bis 10 Veranstaltungen: Kein Nachlass
bis 30 Veranstaltungen: 10 % Nachlass, gerechnet ab der 11. Veranstaltung
ab der 31. Veranstaltung: 14,5 % Nachlass, gerechnet ab der 31. Veranstaltung - Bei Vorstellungen mit geringem Musikanteil von weniger als 45 Minuten kann eine alternative Berechnung zur Regelvergütung beantragt werden. Die Vergütung beträgt in diesem Fall je angefangene 5 Musikminuten 0,575 % der Berechnungsgrundlage. Die Musikdauer ist der GEMA in nachprüfbarer Form zu belegen.
- Mindestsatz je Vorstellung:
bis zu 150 Personen: 24,00 Euro netto GEMA
bis zu 300 Personen: 48,00 Euro netto GEMA
je weitere 150 Personen: 24,00 netto GEMA
Auf diese Beträge kommen bei Musikwiedergabe durch Tonträger 20 % Aufschlag für die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) hinzu.
Neuer Vergütungssatz Z für Zirkus ab 01.01.2019:
Vergleich zum Tarif VK (Zirkus), der bis zum 31.12.2018 gilt:
- Vergütungssatz je Veranstaltung / Vorstellung (unabhängig von der Höhe des Eintrittsgeldes):
bis zu 600 Personen: 65,70 Euro netto GEMA
bis zu 2.000 Personen: 94,50 Euro netto GEMA
bis zu 3.500 Personen: 140,40 Euro netto GEMA
über 3.500 Personen: 168,90 Euro netto GEMA
Auf diese Beträge kommen bei Musikwiedergabe durch Tonträger 20 % Aufschlag für die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) hinzu. - Für weitere Veranstaltungen derselben Art des gleichen Veranstalters, die am gleichen Tag im gleichen Veranstaltungsraum oder auf dem gleichen Veranstaltungsplatz durchgeführt werden, ermäßigen sich die Vergütungssätze um 50 %.
Bestehender Vergütungssatz VK, der bis 31.12.2018 gilt: