GEMA: Lizenzverträge, Betriebsschließungen, Veranstaltungsausfälle

Zusammenfassung der Meldungen bezüglich GEMA – Coronavirus (COVID-19):

Lizenzverträge und Pauschalverträge bei Betriebsschließung:
Lizenznehmer der GEMA (Musiknutzer) zahlen für die Zeit, in der sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung zur Pandemie-Ausbreitung (Coronavirus / COVID-19) schließen mussten, keine Lizenzgebühren. Die GEMA reagiert auf die herausfordernde Situation und setzt die Lizenzgebühren für Monats-/Quartals- und Jahresverträge aus.
Es fallen während dieser Zeit keine GEMA-Vergütungen an. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020. Die GEMA informiert weiter, dass bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben an die Kunden versandt werden.

Veranstaltungsausfälle, Terminverschiebungen:
Veranstalter, die Ihre geplanten Veranstaltungen aufgrund behördlicher Aufforderung absagen oder verschieben mussten, schreiben bitte eine Mail an absagecorona@gema.de mit dem Betreff „Veranstaltungsausfall Corona“ (bitte im Text Ihre GEMA-Kundennummer mit angeben).
Hier geht es zum Artikel auf der Internetseite der GEMA:
https://www.gema.de/de/aktuelles/gema-news


Livestreams von Veranstaltungen als Ersatz:

Geplante Veranstaltungen werden wegen des Coronavirus (COVID-19) abgesagt oder verschoben.
Sollten sie stattdessen einen Livestream planen, gilt lt. GEMA ohne Präjudiz folgendes:

Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen:
Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen: Sollten Sie Ihre Veranstaltungen (Konzerte, Gottesdienste, Fitnesskurse, Clubabende etc.) aufgrund der aktuellen Lage absagen oder die Location schließen und möchten anstelle der ursprünglich geplanten Veranstaltung eine Live-Übertragung derselben stattfinden lassen, dann ist dieser Livestream als Ersatz der vertraglich geregelten Veranstaltung vom bestehenden Pauschal- bzw. Lizenzvertrag gedeckt. Eine separate Lizenzierung des Livestreams ist nicht notwendig. Bestehende Lizenzverträge müssen nicht gekündigt werden, sondern können weiterlaufen.

Livestream via Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, etc.
Livestreaming über Social Media Plattformen (YouTube, Facebook, Twitch, Twitter) ist in den Lizenzverträgen mit den jeweiligen Plattformen inkludiert, insoweit ist eine Einzellizenzierung von Livestreams, die auf diesen Plattformen erfolgen nicht notwendig.

Für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, auf der eignen Webseite o. ä.)
Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen
Tarif VR-OD 10 gültig ab 01.03.2020 Tarif VR-OD 10 gültig ab 01.03.2020
Lizenzshop der GEMA über folgenden Link:
https://online.gema.de/lipo/home
Über diesen Lizenzshop kann eine Lizenzierung vorgenommen werden. Sollte diese – auf geringfügige Nutzungen bereits entsprechen abgestimmte Vergütung aufgrund und für die Dauer der Corona-Pandemie (zunächst bis Ende April) eine unangemessene Härte für Sie darstellen oder der Tarif aufgrund höherer Abrufzahlen nicht zustimmend sein, bittet die GEMA um Mitteilung der tatsächlichen Abrufzahlen. Die GEMA wird eine angemessene Lösung für diese Fälle finden.
Hier geht es zum Artikel auf der Internetseite der GEMA:
https://www.gema.de/de/aktuelles/gema-news

In eigener Sache: wir sind telefonisch wie gewohnt erreichbar: Montag bis Donnerstag von 9 – 12 Uhr und von 14 – bis 17 Uhr.
Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund und geben Sie aufeinander acht.