GEMA lässt Lizenzverträge während der Dauer der Betriebsschließung ruhen
Lizenznehmer der GEMA (Musiknutzer) zahlen für die Zeit, in der sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung zur Pandemie-Ausbreitung (Coronavirus / COVID-19) schließen mussten, keine Lizenzgebühren.
Die GEMA reagiert auf die herausfordernde Situation und setzt die Lizenzgebühren für Monats-, Quartals- und Jahresverträge aus. Es fallen während dieser Zeit keine GEMA-Vergütungen an.
Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Die GEMA informiert weiter, dass bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben an die Kunden versandt werden.