GEMA kündigt Verträge für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (WR-OKJE)
Seit dem 01.01.2018 gilt ein neuer GEMA-Tarif WR-KJA
Die GEMA hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen (BAG OKJE) einen neuen Tarif verhandelt, der für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gilt.
Verträge von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen mit dem Tarif WR-OKJE werden nicht mehr verlängert. Die GEMA versendet seit November 2017 die Kündigungen an diese Einrichtungen. Dieser Kündigung liegt ein Fragebogen zur Musiknutzung bei. Dieser ausgefüllte Fragebogen bildet die Grundlage für ein neues Vertragsangebot der GEMA.
Als Gründe für die Kündigung des „alten“ Tarifs WR-OKJE gibt die GEMA an, dass hier der Grundsatz der Gleichbehandlung der Nutzer nicht beachtet wurde. Im Pauschaltarif WR-OKJE konnte ein Nutzer eine unbegrenzte Zahl von Veranstaltungen pro Jahr durchführen, ohne dass es zu einer höheren Abrechnung über die größere Zahl der Veranstaltungen gekommen ist. Jugendeinrichtungen mit wenigen Veranstaltungen waren benachteiligt und auch die Urheber, die von den Einrichtungen mit vielen Veranstaltungen keine zusätzlichen Tantiemen erhalten haben. Als weiterer Grund wurde benannt, dass der Pauschaltarif keine Trennung zwischen Disko (Tonträgerwiedergabe) und Konzerten mit Live-Musik kannte. Aus diesem Grund war eine Tantiemen-Verteilung aus Live-Veranstaltungen nicht möglich und die Urheber wurden benachteiligt.
Wesentliche Änderungen im neuen GEMA-Tarif WR-KJA, der für Musikwiedergaben in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gilt:
• Musiknutzungen bei Veranstaltungen (Disko, Live-Musik, Konzert, etc.) werden einzeln, pro Veranstaltung abgerechnet (GEMA-Tarife: U-V, M-V und U-K)
• Die Tarife U-V, M-V und U-K sind die normalen GEMA Tarife für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe, Live-Musik, Konzerte, Festivals, etc. Als Berechnungsgrundlage der GEMA-Tarife U-V und M-V gilt die Fläche des Veranstaltungsraumes, bzw. Freigeländes und die Höhe des Eintritts
• Eine Anmeldung ist rechtzeitig im voraus an die GEMA zu senden. Bei Live-Musik ist spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Musikfolge an die GEMA zu übermitteln.
• Über die neuen Vergütungssätze im GEMA-Tarif WR-KJA werden die Rechte für Hintergrundmusikwiedergaben weiterhin pauschal erworben. Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit können zwischen Nutzungspaketen für Hörfunkwiedergabe, Tonträgerwiedergabe, Fernsehwiedergabe und mit zusätzlicher Bildtonwiedergabe (wie z. B. Kino) wählen.
• Es können im Tarif WR-KJA mehrere kleine Projekträume bis zu einer Fläche von maximal 200qm insgesamt zusammengefasst werden.
• Bei Musikaufführungen im Rahmen von Konzerten der Unterhaltungsmusik im GEMA-Tarif U-K und Musikwiedergaben mit Veranstaltungscharakter oder mit Tanz in den GEMA-Tarifen U-V (Live-Musik) und M-V (Tonträgerwiedergabe) gewährt die GEMA in Würdigung der besonderen Belange der Kinder- und Jugendarbeit einen Nachlass von 15 % für Veranstaltungen mit sozialer Zweckbestimmung.
• Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages werden die in den Vergütungsätzen U-K, U-V bzw. M-V vorgesehenen Vertragsnachlässe eingeräumt
• Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen hat, wir ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Bestimmungen eingeräumt.
GEMA Tarif 2018 Kinder_und_Jugendarbeit
„Alter“ GEMA-Tarif für die Musikwiedergabe in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bis 31.12.2017 WR-OKJE: