GEMA kündigt Lizenzverträge zum 31.12.2013

Betrifft M-U III 1b und M-U III 1c Lizenzen

Die GEMA verschickt in diesen Tagen an Diskotheken (GEMA Tarif M-U III 1c = Tonträgerwiedergabe in Diskotheken) und „Erlebnisgastronomien“ (GEMA Tarif M-U III 1b = Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter und ohne Tanz – auch mit Musikautomaten) die Kündigung der Lizenzverträge zum 31.12.2013.

Ab dem 01.01.2014 soll die geplante GEMA-Tarifreform mit neuen Vergütungssätzen die alten Lizenzen ablösen.

Derzeit sind die Verhandlungen zur geplanten GEMA-Tarifreform noch nicht abgeschlossen. Wir rechnen mit einer Bekanntgabe der „neuen GEMA-Tarifreform“ mit Anfang nächster Woche (KW 50).
Einige unserer Mitglieder haben uns berichtet, dass sich der GEMA-Außendienst bereits angemeldet hat um die Lokalität auf Quadratmeter zu überprüfen (gemessen wird von Wand zu Wand, inklusive aller Einbauten wie Theken und DJ-Pult. Abgegrenzte Sozialräume und Kühlräume werden nicht dazugerechnet.)
Es tut uns leid, dass auch wir bis jetzt keinerlei Details zu den neuen Tarifen kennen. Wir informieren Sie unverzüglich, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Dateien:
GEMA_Tarif_M_U_01042013

Links:
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_m_u.pdf