GEMA Konzerttarif 2018 – Konzertverbände einigen sich mit GEMA

Neuer GEMA Konzerttarif U-K ab 01.01.2018

Seit fast drei Jahren verhandelten die Konzertverbände bdv (Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e. V., Hamburg) und VDKD (Verband der Deutschen Konzertdirektionen e. V., München) mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) über die Fortsetzung ihres Ende 2014 ausgelaufenen Tarifvertrags im Bereich der Unterhaltungsmusik-Konzerte (GEMA Konzerttarif U-K). Die Parteien unterzeichneten einen Gesamtvertrag und eine Tarifvereinbarung. Ein neuer Tarif U-K (Für Konzerte der Unterhaltungsmusik) tritt ab 01. Januar 2018 in Kraft.

Wesentliche Neuerungen:

  • veränderte Berechnungsgrundlage
  • Prüfrecht der GEMA
  • bis 10 Veranstaltungen kein Nachlass mehr (Jahrespauschalvertrag), 10 % Nachlass bei bis 30 Veranstaltungen (gerechnet ab der 11. Veranstaltung), 14,5 % Nachlass ab der 31. Veranstaltung, gerechnet ab der 31. Veranstaltung

Die Struktur des Tarifs bleibt unverändert. Es wird weiterhin unterschieden zwischen kleineren Konzerten bis 2.000 Besuchern, mittelgroßen Konzerten bis zu 15.000 Besuchern und großen Konzerten mit mehr als 15.000 Besuchern.

Geändert hat sich die Berechnungsgrundlage. Im neuen Tarif U-K wird klargestellt, dass im Kartenpreis enthaltene Leistungen (z. B. Campingplatzgebühren bei Festivalveranstaltungen) zur Berechnung der Vergütung herangezogen werden. Dies gilt ebenso bei Zusatzleistungen, die nur in Verbindung mit dem gekauften Ticket Gültigkeit erlangen.

Die Tarifhöhe wird zukünftig nicht mehr auf Basis der Bruttoumsätze ermitteln sondern auf Basis der Nettoumsätze.

Als Ausgleich hierfür wurde der Vergütungssatz wie folgt erhöht:
Bis 31.12.2017:
Bis zu 2.000 Konzertbesucher – Vergütung in Prozent der Bruttoumsätze aus dem Kartenverkauf: 5,00 %
Bis zu 15.000 Konzertbesucher – Vergütung in Prozent der Bruttoumsätze aus dem Kartenverkauf: 7,20 %
Über 15.000 Konzertbesucher – Vergütung in Prozent der Bruttoumsätze aus dem Kartenverkauf: 7,65 %

Ab 01.01.2018:
Bis zu 2.000 Konzertbesucher – Vergütung in Prozent der Nettoumsätze aus dem Kartenverkauf: 5,75 %
Bis zu 15.000 Konzertbesucher – Vergütung in Prozent der Nettoumsätze aus dem Kartenverkauf: 7,60 %
Über 15.000 Konzertbesucher – Vergütung in Prozent der Nettoumsätze aus dem Kartenverkauf: 8,00 %

Als wesentlichen Verhandlungserfolg sieht Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, im neuen U-K Tarif das Prüfrecht der GEMA. „Mit dem neuen Tarif U-K konnten wir erstmals ein Prüfrecht der für die Lizenzierung relevanten Unterlagen der Konzertveranstalter durchsetzen. Für die Arbeit der GEMA ist dies ein wichtiger Schritt. Gerade in dem sich stark entwickelnden Markt des Ticketvertriebs, Stichwort Secondary Ticketing, ist dieses Prüfrecht für die Bewertung einer angemessenen Entlohnung der Musikurheber von großer Bedeutung.“

Pressemitteilung GEMA zum neuen Konzerttarif 2018

GEMA Tarif U_K 1_1_17

GEMA_PM Konzerttarif2018

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