EU-Kommission stellt Richtlinie für europäische Verwertungsgesellschaften vor
Am 11.07.2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten in Europa vorgelegt.
Die Europäische Kommission hat am 11.07.2012 den lange erwarteten Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten in Europa vorgelegt. Die GEMA begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission als wichtigen Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften im europäischen Binnenmarkt.
Erklärtes Ziel der Kommission ist es, das System der kollektiven Rechtewahrnehmung unter sich ändernden Rahmenbedingungen auf eine neue, tragfähige Grundlage zu stellen. Der Richtlinienvorschlag will zum einen europaweit einheitliche Standards im Bereich der internen Organisation („governance“) und Transparenz von Verwertungsgesellschaften schaffen. Zum anderen soll der Richtlinienvorschlag die grenzüberschreitende Verwaltung von Urheberrechten im Online-Bereich erleichtern und neue Formen der Kooperation zwischen Verwertungsgesellschaften ermöglichen.
„Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat. Die GEMA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“, so der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker. Dabei sind aus Sicht der GEMA die Harmonisierung der unterschiedlichen Wahrnehmungsregeln sowie die Rechtssicherheit der Verwertungsgesellschaften für ihre Zusammenarbeit in Europa Kernforderungen für die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie.
(Quelle: GEMA Pressemitteilung vom 11.07.2012, Recht&Politik)