GEMA-Zession

Definition: Vorausabtretung der Ansprüche
Vorausabtretung der Ansprüche: der Musikverlag zahlt dem Komponisten bei Vertragsabschluss einen Vorschuss auf die zu erwartenden GEMA-Einnahmen. Der Komponist verzichtet im Gegenzug so lange auf seinen GEMA-Anteil, bis der Vorschuss durch die gemeinsamen Einnahmen ausgegeglichen ist

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