Beitragserhöhung Bund der Gemazahler e. V.

Sehr geehrte Mitglieder im Bund der Gemazahler e. V.,

in der jüngsten Mitgliederversammlung am 07. Dezember 2017 in Deggendorf wurde beschlossen, den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50,00 Euro netto auf 75,00 Euro netto jährlich zu erhöhen. Hauptgrund hierfür ist der gestiegene Verwaltungs- und Beratungsaufwand und auch die allgemeinen Kosten für Strom, Miete, Personal und Kommunikation sind gestiegen. Seit der Gründung des Vereins im Jahr 2011 wurde der Beitrag nicht erhöht.

Der Bund der Gemazahler e. V. versteht sich nach wie vor als Dienstleister. Bei Problemen mit der GEMA leisten wir nach wie vor schnell und kompetent Hilfe. Wir helfen Ihnen bei Ihren GEMA-Anmeldungen, kontrollieren Ihre Rechnungen und stehen Ihnen bei all Ihren GEMA-Fragen zum Aufführungsrecht mit einem direkten Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erhalten weiterhin als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. den Nachlass in Höhe von 20% auf Ihre GEMA-Rechnungen, die Sie für Ihre öffentlichen Musiknutzungen von der GEMA erhalten.

Aufgrund der Beitragserhöhung räumen wir Ihnen natürlich ein Sonderkündigungsrecht ein, das Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor der nächsten Fälligkeit Ihrer kommenden Beitragsrechnung wahrnehmen können. Bitte schreiben Sie hierfür eine Email an kontakt@gemazahler.de und geben Ihre Mitgliedsnummer an. Gerne können Sie uns auch ein Fax senden. Die Faxnummer lautet: 0991-9791159.

Mitglieder, die zum 01.01.2018 Ihre erste Beitragsrechnung erhalten, werden für das erste Jahr noch mit dem alten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50,00 Euro netto abgerechnet. In den Folgejahren dann mit dem neuen Beitrag von 75,00 Euro netto.
Mitglieder, die mehr als 5 Nutzungsorte/Betriebsstätten unter einer Firmierung haben, werden individuell abgerechnet wie bisher.
Alle Mitglieder, die zum 01.01.2018 Ihre neue Beitragsrechnung mit dem neuen Mitgliedsbeitrag von 75,00 Euro netto erhalten, bekommen in den nächsten Tagen von uns Post mit dem Hinweis auf den erhöhten Beitrag und das Sonderkündigungsrecht.
Dies wird von uns das ganze Jahr 2018 über so gehandhabt: Unsere Mitglieder werden rechtzeitig im voraus per Post darüber informiert, dass der Mitgliedsbeitrag erhöht wird und ein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen werden kann.

Ansonsten geben wir weiterhin unser Bestes, um Sie in allen GEMA-Fragen zu unterstützen. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn Sie uns weiterhin treu bleiben.