Handel & Dienstleistung
„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. „
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller
Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden. So auch im Handel, Dienstleistungsbetrieben, Handwerk, u. ä. Betrieben.
- Ihre Hintergrundmusik kommt vom Tonträger/Laptop?
- Oder lassen Sie Radio laufen?
- Haben Sie Fernsehgeräte, Leinwand oder Beamer in Ihrem Betrieb aufgestellt?
- Ihre Warteschleife und/oder Internetseite ist mit Musik hinterlegt? etc.
Die GEMA hat für jede dieser Nutzungsarten einen eigenen Tarif. Hier finden Sie die verschiedenen Informationen zu den Branchen: https://www.gema.de/musiknutzer/branchen/
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!
Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft
Sparen
- GEMA-Rabatt gültig für bis zu 5 Betriebsstätten einer Firma mit nur einer BdG-Mitgliedschaft
- Durch die richtige Tarifwahl bares Geld sparen. Oft ist viel mehr drin als die 20 % Rabatt, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten
- Durch Vertrags- und Rechnungsprüfung, bzw. –reklamation weitere Einsparungen möglich
Unser Service
- Verständliche Infos zu den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, Corint Media (vormals VG Media), ZWF
- Beratung bei der Auswahl des richtigen GEMA-Tarifs
- Hilfestellung bei der Auswahl der optimalen Musikquelle (Livemusik, Radio, Webradio, Streamingdienste, CD, mp3, Fernseher, etc.)
- Vorabkalkulation der GEMA-Gebühren Ihrer Veranstaltung oder Ihres Betriebes
- Überprüfung Ihrer GEMA-Rechnung
Mediation
Angebot der Mediation zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA
Sollten auch Sie Musik öffentlich nutzen und dadurch mit der GEMA konfrontiert sein, dann sind Sie bei uns richtig: Kontaktieren Sie uns!