GEMA Sondertarif für Fußball WM 2014
Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fussball-WM
Für die Fußball WM 2014 vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 hat die GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen veröffentlicht.
Anders als in den letzten Jahren gibt es für die WM 2014 nur einen Pauschalbetrag, der für die GEMA-Wiedergaberechte anlässlich der Fußball-WM ohne Veranstaltungscharakter einmalig pauschal 64,01 Euro (ohne die Zuschläge der anderen Verwertungsgesellschaften) beträgt. Hinzu kommen 26 % für die GVL und 20% für die VG-Wort. Es ergibt sich eine Netto-Summe von 93,46 Euro (100,00 Euro brutto). Mitglieder eines Gesamtvertragspartners der GEMA erhalten 20 % Nachlass (=Butto 93,46 Euro, Netto 80,00 Euro).
Die oben berechnete Summe gilt bei Einsatz von Großbildschirmen unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte bei einer Raumgröße von bis zu 200 Quadratmeter. Als Großbildschirm im Sinne der Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 42 Zoll (= 106 cm).
Die Nutzung von Fernsehgeräten mit einer Bilddiagonale bis 42 Zoll (also unter 106 cm) wird in Abhängigkeit der Geräteanzahl nach den Vergütungssätzen FSI. 1. lizenziert, wobei die Höchstvergütung durch die Sonderregelung begrenzt ist.
Der Tarif FS-WM 2014 ist nicht auf gastronomische Betriebe beschränkt. Dieser Tarif kann also auch für andere Nutzungsorte, wie z. B. im Einzelhandel, zur Anwendung kommen.
Für Wiedergaben im Freien kann der Tarif FS-WM 2014 nur angewandt werden, wenn es sich ausschließlich um eine Betriebsfläche des jeweiligen Veranstalters handelt (z. B. Biergarten des gastronomischen Betriebes). Dabei ist die gesamte Fläche, die dem Betrieb des Veranstalters zuzuordnen ist, abgegolten, sofern sie ein Größe von bis zu 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
Bei der Wiedergabe mittels Großbildschirm, Leinwand o. ä. bei einer Raumgröße über 200 Quadratmeter gelten die tariflichen Vergütungssätze FS I. 2.
Das bedeutet: bei einer Wiedergabe über den gesamten Zeitraum vom 12.06. bis 13.07.2014 werden zwei Monatssätze berechnet.
Fernsehwiedergaben mit Veranstaltungscharakter werden nach dem Tarif M-V II (bzw. U-V II) unter Berücksichtigung der Veranstaltungsfläche und des evtl. erhobenen Eintrittsgeldes lizenziert. Die Lizenzierung von Fernsehwiedergaben mit Veranstaltungscharakter erfolgt je Tag – unabhängig von der Anzahl der gezeigten Spiele.
Diesen Vergütungssatz hat die GEMA mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, bzw. dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband verhandelt und vereinbart.
Dateien
tarif_fs_wm2014
tarif_m_v2014
tarif_fs2014
Links:
www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/sondertarif-fussball-wm-2014.html
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_fs.pdf
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_m_v.pdf