GEMA: Neue Vergütungssätze für Sportveranstaltungen

Tarif gilt ab 01.08.2014
Die GEMA hat die Vergütungssätze für Sportveranstaltungen, die bislang im Tarif M-U geregelt waren, in einen eigenen Tarif M-SP verlagert.

Vergütungssätze für Sportveranstaltungen (M-SP) für Unterhaltungsmusik bei Sportveranstaltungen. Die Vergütungssätze M-SP finden für Sportveranstaltungen mit Musikern sowie mit Tonträgerwiedergabe Anwendung. Bei Tonträgerveranstaltungen kommt ein Aufschlag von 20% für die GVL auf die GEMA-Vergütungssätze.

Dateien:
GEMA_Tarif_M-SP_02