YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen
Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Urteil
Das OLG in Hamburg urteilte am 01.07.2015, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat YouTube zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform nicht mehr in Deutschland zugänglich zu machen.
(Quelle: GEMA, www.gema.de)
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