Nachberechnungen der GEMA
GVL Nachberechnung und Berechnung bei fehlenden Musikfolgen
Die GEMA versendet in den letzten Tagen die GVL-Nachberechnung zum Vervielfältigungsrecht
(GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Berlin. Die GVL vertritt die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Die GEMA übernimmt für die GVL das Inkasso)
Der GVL stehen rückwirkend ab dem 01.04.2013 bis zum 31.12.2015 Gebühren für das Vervielfältigungsrecht (kopierte Tonträger, MP3, o.ä.) zu. Auf den bestehenden GEMA-Vertrag für die öffentliche Musikwiedergabe von Tonträgern wird ein GVL-Zuschlag in Höhe von 10 % für die Vervielfältigung erhoben.
Seit dem 01.04.2013 wurde das den musikalischen Urhebern zustehende Vervielfältigungsrecht für die Verwendung von selbst hergestellten Tonträgern nach dem neuen GEMA-Tarif VR-Ö lizenziert. Eine an diesen Tarif angepasste Neuregelung für die Vervielfältigungsrechte der Tonträgerhersteller lag ab dem 01.04.2013 nicht vor, so dass die GEMA für die GVL diese Rechte seit diesem Zeitpunkt nicht mehr berechnet hat.
Als Interimslösung haben die GVL und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. als größter Gesamtvertragspartner nunmehr vereinbart, die Vervielfältigungsrechte für die GVL nochmals in Form des bisherigen Zuschlags auf die GEMA Wiederabetarife für die Zeit ab 01.04.2013 bis zum 31.12.2015 zu lizenzieren.
Betroffen sind also Kunden, die mit der GEMA eine Lizenz zur Vervielfältigung von Musik haben.
Die Rechnungen über diese Nachberechnungen werden auch bei vorliegendem SEPA Mandat nicht vom Konto des Kunden eingezogen. Es wird von der GEMA um Überweisung gebeten.
Des Weiteren wird auch dieses Jahr denjenigen Kunden, die bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA Mitglied sind, eine Rückberechnung von 10% der gewährten 20% Rabatt für nicht eingereichte Musikfolgen bei Livemusik geltend gemacht. Bitte reichen Sie deshalb evtl. fehlende Musikfolgen für Live-Veranstaltungen der GEMA nach.
Dateien:
GVL_Nachberechnung_zu_VR_2015