GEMA: Neuer Tarif (P-K) für Konzerte mit pädagogischem Zweck
Neuer Tarif für Schülerkonzerte, Jugendkonzerte, Studienkonzerte u. ä.
Tarif P-K – für Konzerte mit pädagogischem Zweck löst den Tarif E-P – für Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen ab.
Der Vergütungssatz P-K gilt seit 01.01.2018 und wurde zwischen dem DTKV und der GEMA verhandelt.
Geltungsbereich Vergütungssatz P-K:
Der Tarif P-K gilt für die Aufführung von Werken des GEMA-Repertoires bei Schülerkonzerten und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen, bei denen die Schüler und/oder Studierenden und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.
Für Konzerte bis 8,00 Euro Eintrittsgeld.
Für Konzerte nachstehender Schulen und pädagogischer Einrichtungen:
- Städtische Jugendkonzerte,
- Städtische Konzerte junger Künstler, die von Städten zur Förderung begabter junger Solisten nachweislich ohne Einschaltung einer Konzertdirektion oder eines sonstigen Vermittlers durchgeführt werden,
- Konzerte von Volkshochschulen und Volksbildungswerken, die im Rahmen der volksbildnerischen Aufgabe der Volkshochschule und des Volksbildungswerkes durchgeführt werden,
- Studienkonzerte von Musikhochschulen und Universitäten,
- Schülerkonzerte von Musikschulen, Konservatorien und Privat-Musiklehrern,
- Schülerkonzerte und Offene Singstunden von Jugendmusikschulen und Singschulen sowie Konzerte von Jugendvereinigungen.
Unterschied zum abgelösten Vergütungssatz E-P ist, dass sich die Vergütung nun auch auf die Größe (Konzertbesucher) bezieht und nicht mehr nur auf das Eintrittsgeld.
Für Konzerte mit einem Eintrittsgeld oder sonstigem Entgelt von über 8,00 Euro finden die Vergütungssätze U-K oder E Anwendung.
GEMA Vergütungssatz P-K:
GEMA Vergütungssatz E-P (wurde von P-K abgelöst):
Link zur GEMA: Konzerte mit pädagogischem Zweck:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-p-k