GEMA Tarif U für regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern
Der GEMA Tarif U – für regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter gilt zum Beispiel für
- Barpianisten
- Zitherspieler
- Harmonikaspieler
Die Vergütungssätze U finden für eigene Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter Anwendung, soweit diese ohne Eintrittsgeld durchgeführt werden.
Neu ist seit dem 01.01.2018 (Fassung 39 des Vergütungssatzes U):
Der Vergütungssatz U kommt zur Anwendung wenn keine elektronischen Musikinstrumente und keine elektronischen Verstärkeranlagen genutzt werden.
Die Vergütungssätze:
Kategorie I – an mehr als 16 Tagen im Monat
Jährlich 1.381,70 Euro
Vierteljährlich 379,97 Euro
Monatlich 138,17 Euro
Kategorie II – an bis zu 16 Tagen im Monat
Jährlich 1.045,90 Euro
Vierteljährlich 287,62 Euro
Monatlich 104,59 Euro
Der U-Tarif gilt nicht für:
- Musikaufführungen bei Konzerten
- Musikaufführungen bei Varieté- und Kabarettveranstaltungen
- Musikaufführungen bei Festzeltveranstaltungen
- Musikaufführungen bei Bunten Abenden
- Musikaufführungen bei Modeschauen
- und ähnlichen Veranstaltungen.
GEMA Tarif U ab 01. Januar 2018:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-u
GEMA Tarif U ab 01. Januar 2018 als PDF:
GEMA U Tarif ab 01. Januar 2018