Kulturrat veröffentlicht Positionspapier zur Zukunft des Urheberrechts

Deutscher Kulturrat bekennt sich klar zum Urheberrecht (Quelle-GEMA-Newsletter)

Der Deutsche Kulturrat hat ein Positionspapier „Zur Zukunft des Urheberrechts“ vorgelegt. Der Spitzenverband der Kulturverbände in Deutschland bekennt sich darin klar zum Urheberrecht und misst den Künstlern – sowohl als Urheber neuer Werke oder auch als Interpreten von Werken – eine entscheidende Bedeutung zu. Das Positionspapier beschäftigt sich in neun Punkten unter anderem mit den Themen Schutz des Urhebers, Investition in neue Geschäftsmodelle, Geräte- und Speichermedienvergütung sowie mit der Kompetenz der Verwertungsgesellschaften.

Eine Reform des Urheberrechts ist nach Einschätzung des Deutschen Kulturrats nötig, da das Thema in den letzten Jahren gesellschaftlich zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Wurden in der analogen Welt urheberrechtliche Fragen noch hauptsächlich innerhalb des Kulturbereiches diskutiert, werden die Auseinandersetzungen um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter in einer breiten Öffentlichkeit geführt, womit ihnen eine deutlich größere politische Bedeutung zukommt.

Vor diesem Hintergrund stellt der Deutsche Kulturrat folgende Forderungen auf:

1. Im Schutz des Urhebers und seines Werks sowie in seinem Recht, über das Ob und Wie der Nutzung zu entscheiden, sieht der Deutsche Kulturrat einen unverrückbaren Grundsatz des Urheberrechts.
2. Das vor zehn Jahren beschlossene Urhebervertragsrecht zur Vergütung der Autoren müsse jetzt vom Gesetzgeber ergebnisoffen evaluiert und daraus möglichst schnell Konsequenzen gezogen werden.
3. Es müsse geprüft werden, ob die geltenden Schrankenregelungen zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft vereinfacht werden könnten, ohne dass eine angemessene Vergütung der Urheber in den Hintergrund tritt. Zudem sollten neue Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle diskutiert werden.
4. Der Deutsche Kulturrat fordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um unter Einbeziehung der Verwertungsgesellschaften die Nutzung von verwaisten und vergriffenen Werken in Bibliotheken und Archiven sowie der Deutschen Digitalen Bibliothek für jedermann zugänglich zu machen.
5. Das bestehende System der Geräte- und Speichermedienvergütung müsse verbessert werden; u.a. durch die Einführung einer Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche. Zudem seien Werknutzungen neuer Formen, z.B. im Rahmen des Cloud Computing, zu prüfen.
6. Die Kompetenz der Verwertungsgesellschaften für neue Vergütungsmodelle sollte vermehrt genutzt und ihre Position insgesamt gestärkt werden. Die Aufgaben der Verwertungsgesellschaften nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz müssen auch unter Geltung einer zukünftigen EU-Richtlinie beibehalten werden können.
7. Da immer mehr Verbraucher mit dem Urheberrecht konfrontiert werden, ist der Deutsche Kulturrat der Auffassung, dass ein verständlicher Text des Urheberrechtsgesetzes in der digitalen Welt zwingend notwendig ist.
8. Der Deutsche Kulturrat ermutigt Unternehmen, unbedingt weiter in neue Geschäftsmodelle zu investieren, um die Breite und Vielfalt von Angeboten im Internet zu vergrößern. Es müsse jedoch ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, um solche Investitionen zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Urheber zu gewährleisten.
9. Es bedürfe dringend wirksamer Regeln zur Rechtsdurchsetzung im internationalen Kontext, insbesondere sei hier eine verstärkte Haftung der Host-Provider bei Urheberrechtsverletzungen nötig. Des Weiteren seien Anbieter von Bezahlsystemen gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit diese nicht zur Bezahlung illegal angebotener Inhalte genutzt werden.

Dateien:
Deutscher_Kulturrat_Positionspapier_10_2012

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