GEMA-Änderungen für das Jahr 2013

Zusammenfassung aus der Einigung mit der Bundesvereinigung

Seit dem 20. Dezember 2012 ist offiziell bekannt, dass die geplante GEMA Tarifreform 2013 auf 2014 verschoben wurde.

Hier die GEMA-Änderungen für das Jahr 2013 auf einen Blick:

1. Lineare Tariferhöhung
Die Tarife außerhalb der von der Linearisierung betroffenen Vergütungssätze werden zum 01.01.2013 um 2,2 % erhöht (z. B. Hintergrundmusik).

2. Außerordentliche Tariferhöhung im Veranstaltungsbereich
Die von der Tariflinearisierung betroffenen Vergütungssätze werden zum 01.01.2013 um 5 % erhöht. Dies betrifft die Vergütungssätze U-VK I, U, U-T, U-ST, WR-VR-B 1, VK I, M-U I, M-U III 1 b, M-U III 1 c und WR-N.

Die Vergütungssätze U-WK werden mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e. V. innerhalb der Vergütungssätze U-K vereinbart und sehen (wie bisher) eine Vergütung von jeweils 10 % je angefangene 5 Musikminuten vor, gekoppelt an die jeweilige Vergütung aus U-K.

3. Zusätzliche Tariferhöhung im Bereich Diskotheken
Die Vergütungssätze M-U III 1 c werden zum 01.04.2013 zusätzlich um weitere 10 % erhöht.

4. Vervielfältigungsrechte
Der Zuschlagstarif VR-T-G für Vervielfältigungsrechte wird zum 01.04.2013 durch den Vergütungssatz VR-Ö abgelöst. Hierzu wird der Tarif VR-Ö erweitert um eine pauschalierte Vergütung für Vervielfältigungen bei Veranstaltungen.

5. Weitere Verhandlungen
Mit der Bundesvereinigung werden sofort nach Vorliegen des Einigungsvorschlags der Schiedsstelle Verhandlungen aufgenommen, um auf Basis des Einigungsvorschlags zu einer Tarifvereinbarung für 2014 und die Folgejahre zu kommen

Links:
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/tarifreform-gema-und-bundesvereinigung-der-musikveranstalter-einigen-sich-auf-uebergangsloesung-fue.html