GEMA einigt sich mit Privatsendern

Gesamtverträge Fernsehen und Hörfunk abgeschlossen
Die GEMA schließt Gesamtverträge Fernsehen und Hörfunk mit dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) und der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). Die Gesamtverträge basieren auf einem einheitlichen Tarifmodell, das für den privaten und auch für den öffentlich-rechtlichen Rudfunk gelten wird. Sie gelten rückwirkend zum 01. Januar 2009 und haben zunächst eine sechsjährige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Die Verträge regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Online-Angebote.

Das neue Tarifmodell ist linear ausgerichtet und berechnet die Höhe der Vergütungssätze nach den Musikanteilen der jeweiligen Programme. Das heißt: im Radiobereich fließen bei einem Musikanteil von 100 Prozent 7,5 Prozent der Einnahmen, die durch die jeweilige Sendung generiert werden, als Vergütung an die GEMA. Im Fernsehbereich beträgt die GEMA-Vergütung bei 100 Prozent Musikanteil 6 Prozent der entsprechenden Einnahmen.

Dateien:PM_GEMA_Senderecht_Einigung

Links:
www.focus.de/kultur/medien/verguetungs-einigung-gema-und-privatsender-legen-streit-bei_aid_898373.html
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-schliesst-gesamtvertraege-fernsehen-und-hoerfunk-mit-verband-privater-rundfunk-und-telemedien-e.html