GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig
Landgericht München urteilt
Als „illegale Anschwärzung“ und „Herabwürdigung“ betitelt das Landgericht München die sog. GEMA-Sperrtafeln auf YouTube.
Vor dem Landgericht München hat sich die GEMA mit der Unterlassungslage gegen YouTube (Google-Tochter) durchgesetzt. Das Landgericht München verurteilte YouTube heute auf Unterlassung.
Links:
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/landgericht-muenchen-urteilt-gema-sperrtafeln-auf-youtube-sind-rechtswidrig.html
www.mediabiz.de/musik/news/gema-feiert-im-streit-um-sperrtafeln-erfolg-gegen-youtube/344107